Home arrow Standorte arrow Wien arrow Uni Wien arrow Zulassungsfristen Uni Wien im Sommer 2009  
   
    Print    Bookmark
Home
Über doktorat.at
Mitmachen!
-
Neuigkeiten
Presse/Positionen
Dokumente
Presseschau
- - - - - - -
Standorte
Zielgruppen
-
Infos, Rat & Unterstützung
Bücher & Publizieren
Glossar/FAQ
Seminare und Trainings
Kontakt
RSS

Alle Artikel
Startseitenartikel
Ausschreibungen
 


 
eurodoc 2010 March 11-15 Vienna
Zulassungsfristen Uni Wien im Sommer 2009
Geschrieben von StV Dr. phil. Uni Wien   
Mittwoch, 11. Feber 2009

Auf mehrfache Anfragen haben wir uns bei den zuständigen universitären Organen erkundigt und können nun im Einklang mit dem, was das Graduiertenzentrum Sozialwissenschaften herausgefunden hat, folgende Termine weitergeben:

  • Für angehende DoktorandInnen, die nicht direkt im Anschluss an ein Diplom/Magisterstudium an der Universität Wien ein Doktoratsstudium beginnen möchten (dies ist wohl der Normalfall), gilt die allgemeine Zulassungsfrist (12. Jänner bis 13. März 2009) bzw. die Nachfrist (14. März bis 30. April 2009) als letzte Möglichkeit in den alten Studienplänen zu beginnen.
  • Wer direkt an ein im Sommersemester an der Uni Wien abzuschließendes/abgeschlossenes Diplom/Magisterstudium das Doktorat anhängen möchte, kann bis zum 30. Juni 2009 noch das „alte“ zweijährige Doktorat inskribieren. Hier die Antwort der Vizerektorin im Wortlaut:
Die Universität Wien bietet als besonderes Service für Studierende der Universität Wien die "tagesaktuelle" Zulassung zu weiterführenden Studien an, wenn ein facheinschlägiges Vorstudium an der Universität Wien im Semester der Antragstellung abgeschlossen wurde. Für den Fall der Doktoratsstudien gilt, dass bis zum 30.6.2009 gestellte Anträge die Zulassung zum zweijährigen Doktorat zur Folge haben können.
Verbunden mit der tagesaktuellen Zulassung ist allerdings auch das Faktum, dass sich daran studienbeitrags-, sozial- und beihilfenrechtliche Konsequenzen knüpfen, da das Sommersemester als erstes Semester im Doktorat zählt. Dies müssen die Studieninteressierten bei der Inanspruchnahme der Zulassung außerhalb der Frist beachten.
Mit dem Beginn der Zulassungsfrist für das Wintersemester (ab 1.7.2009) ist die Zulassung nur mehr zum neuen Doktoratsstudium (dreijährig/"PhD") möglich.

Weitere Informationen zu den dreijährigen Doktoraten haben wir in einem anderen Artikel zusammengetragen

[Update 11.03.2009: Die ersten Versionen der neuen Curricula sind seit kurzem auf der Webseite der Curricularkommission des Senats online – siehe den Artikel dazu.]

 
< Zurück   Weiter >





Passwort vergessen?
Noch kein Benutzerkonto?
Registrieren
   Home  Drucken  @ Impressum Top