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Geschrieben von Stephan Kurz
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Montag, 12. Jänner 2009 |
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Nachdem am 2. Jänner im BGBl die Verordnung zur Änderung der Studienbeitragsverordnung 2004 erlassen wurde, haben manche Universitäten reagiert und ihre jeweiligen Verfahrensweisen mit den Gebühren („-beiträgen“) ebenfalls veröffentlicht, so bspw. die Universität Wien auf studienbeitrag.univie.ac.at. Hier noch ein kleiner Nachtrag aus meinem Mailverkehr mit dem Studentpoint der Universität Wien, die bisher allen ihren Angestellten die Gebühren rückerstattet hat: Sehr geehrtes Studentpoint-Team, ich habe noch eine zusätzliche Frage, die auch auf Ihrer Webseite zum Studienbetrag nicht beantwortet ist (vielleicht lässt sich das nachholen): Müssen Studierende im Personalstand der Uni Wien ihre Beschäftigung über die genannte Ausnahmegrenze gesondert nachweisen und einen Antrag auf Erlass stellen oder bleibt hier alles beim Alten und die Universität erstattet die Studiengebühren zurück?
Das wird nicht extra auf der Website erwähnt, weil beides möglich ist. Sie können wie gewohnt vorgehen und auf die Rückerstattung warten oder einen Antrag auf Erlass stellen. Generelle Ausnahmen für DoktorandInnen hat bislang unseres Wissens keine Universität definiert, man halte sich also an die entsprechenden Vorgaben.
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