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Drei Jahre... Doktorat neu |
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Geschrieben von ÖH Doktorat
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Donnerstag, 2. März 2006 |
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Der Nationalrat hat eine Novelle des Universitätsgesetzes beschlossen, wonach an Österreichs Universitäten längerfristig nur mehr Doktoratsstudien mit einer Länge von drei Jahren oder mehr eingerichtet werden - eine Zulassung zu zweijährigen Doktoratsstudien soll nur noch bis zum Studienjahr 2009/2010 möglich sein, wobei für den Abschluss derartiger Studien eine Frist mit 30. September 2017 festgeschrieben wird.
Wann wird diese Änderung wirksam? Zunächst muß noch der Bundesrat zustimmen, danach müssen an den Universitäten neue Studienpläne beschlossen werden. Siehe: Studienplan Doktorat, Unser Angebot: Expertise, Vorträge, Workshops zum Themengebiet „Doktorat und NachwuchsforscherInnen“ Sind dies dann PhD-Programme? Diese Programme mit mindestens 3 Jahren können optional auch als „Doctor of Philosophy“-Doktoratsstudien bezeichnet werden, und mit dem Titel PhD abschliessen - dies bedeutet aber NICHT, daß ein höherer Anteil Lehrveranstaltungen vorgeschrieben sein soll. ECTS-Punkte sind sowohl für PhD als auch für Doktoratsstudium gesetzlich nicht mehr vorgesehen. Siehe PhD. Sind die drei Jahre Mindeststudiendauer? Nein, im Gesetz ist keine Mindeststudiendauer vorgesehen. Die Studiendauer ist ganz im Sinne des Bergen Communiques als "übliche Arbeitsbelastung" zu interpretieren, also als Regelstudiendauer; "mindestens" bedeutet lediglich, daß die Doktoratsstudien mit einer Studiendauer von drei Jahren und mehr eingerichtet werden können. Siehe auch: http://derstandard.at/?id=2362246 Meldung in science.orf.at Meldung des Parlaments-Pressedienstes: "Abgeordnete Dr. WOLFMAYR (V) brachte zur Universitätsgesetz-Novelle einen gemeinsamen Abänderungsantrag der Koalitionsparteien und der SPÖ ein. Demnach müssen künftig an den Universitäten Doktoratsstudien künftig mindestens drei Jahre dauern. Eine Zulassung zu zweijährigen Doktoratsstudien soll nur noch bis zum Studienjahr 2009/2010 möglich sein, wobei für den Abschluss derartiger Studien eine Frist mit 30. September 2017 festgeschrieben wird.] |