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„Ohne ForscherInnen keine Wissenschaft“ bringt es EU-Forschungskommissar Janez Potočnik auf den Punkt. Mit der von ihm vorgestellten „Empfehlung einer Europäischen Charta für Forscher und eines Verhaltenskodex für die Einstellung von Forschern“ (kurz: „Charta für Forscher“) sollen attraktivere Bedingungen für ForscherInnen in Europa geschaffen werden. Zwölf österreichische Universitäten und Forschungseinrichtungen haben sich offiziell dazu bekannt, diesem Reformprozess zu folgen und eingerostete Strukturen zu überdenken. Am 11. März feiert die „Europäische Charta für Forscher“ drei Jahre ihres Bestehens. Zeit für eine erste Zwischenbilanz: doktorat.at bat engagierte NachwuchsforscherInnen und Universitätsverantwortliche zu einer Bewertung des Fortschritts bei der Umsetzung der Charta.
Die Akademie der Wissenschaften bekannte sich am 1. Dezember 2006 zur Charta. Seither bietet sie den StipendiatInnen des DOC-Programms Anstellungen mit sozialer Absicherung „Dies ist eine großer Fortschritt“, so Esther Hutfless, Präsidentin von doktorat.at, Doktorandin am Institut für Philosophie der Universität Wien und seit Jänner 2008 DOC-Stipendiatin. Trotzdem fällt ihre Bilanz gemischt aus. „Weiterhin besteht die Akademie auf biologische Altersgrenzen. Diese stellen eine Diskriminierung auf Grund des Alters dar und widersprechen damit den Prinzipien der Charta“. Im Übrigen sei Alter kein wissenschaftliches Kriterium, so Hutfless. Die Universität Wien hat nach Unterzeichnung der „Charta für Forscher“ eine Ombudsstelle für gute wissenschaftliche Praxis eingerichtet. Michael Wissgott, Doktorand an der Universität Wien, sieht an seiner Heimatuniversität noch deutlichen Handlungsbedarf, um der in der europäischen Empfehlung ebenfalls geforderten transparenten Stellenvergabe näher zu kommen. „Universitätsstellen werden zwar öffentlich ausgeschrieben, die Entscheidungsfindung ist aber trotzdem oft nicht nachvollziehbar“, so Wissgott. Bewerbungsfristen von weniger als zwei Wochen und unklare Ausschreibungstexte seien keine Einzelfälle. Der Fonds für wissenschaftliche Forschung (FWF) hat in Reaktion auf die „Charta für Forscher“ von biologischen Altersgrenzen auf akademische Altersgrenzen umgestellt. Nunmehr zählt bei Förderschienen wie etwa dem Herta-Firnberg-Programm und dem START-Programm, wie viele Jahre seit der Promotion vergangen sind. Im Bemühen um Transparenz werden die Gutachten den AntragsstellerInnen vollinhaltlich übermittelt, zumindest jene Teile, die von den GutachterInnen nicht explizit als vertraulich gekennzeichnet wurden. „Als weiteren Schritt zur Umsetzung der Charta schlagen wir die Einrichtung einer zentralen Ombudsstelle vor, an die sich DoktorandInnen wenden können, wenn sie von FWF-ProjektleiterInnen ausgebeutet oder unfair behandelt werden“, so Wissgott. Mehrmals wird in der „Charta für Forscher“ die Wichtigkeit einer strukturierten Betreuungssituation alle NachwuchsforscherInnen erwähnt. „Zwei Drittel aller DoktorandInnen an der WU haben keine Betreuungsperson“ beschreibt Studienvertreter Robert Krimmer die Lage an der Wirtschaftsuniversität. Es seien dringend Maßnahmen nötig, die auch der Mehrheit der DoktorandInnen, die nicht an der Universität angestellt sind, zu Gute kommen. „Die Umsetzung der Charta ist nicht immer eine Frage des Geldes“, erklärt Stephan Kurz, Studienvertreter für Doktorat an der Uni Wien. So sollte mehr getan werden, um der vollen Anerkennung von DoktorandInnen als ForscherInnen und deren Mitwirkung in Entscheidungsgremien näher zu kommen. „Viel zu oft werden Entscheidungen ohne Einbindung der Betroffenen gefällt“, kritisiert Kurz undurchsichtige Entscheidungsprozesse. Ein Beispiel für die erfolgreiche Einbindung der Prinzipien der Charta in universitäre Strategien findet sich an der Medizinischen Universität Graz „Unser Personalentwicklungskonzept geht strukturiert und umfassend auf die Anforderungen der Charta ein und verwendet diese als Ausgangs- und Argumentationsbasis für ihre Maßnahmen“, erklärt Caroline Auer, Leiterin des Forschungsmanagementbüros der Medizinischen Universität Graz, „bei den einzelnen Vorhaben wird jeweils konkret mit Seitenangabe auf die jeweilige Passage der Charta verwiesen“. Leider gibt es in Österreich auch Forschungseinrichtungen, die sich der „Charta für Forscher“ explizit verweigern. Dies hängt oft damit zusammen, dass diese europäische Initiative als einengende Vorgabe missverstanden wird. Die „Charta für Forscher“ selbst stellt jedoch kein Regelwerk dar, das die Institutionen einschränkt. Sie versucht im Gegenteil einen internationalen Rahmen für einen längst überfälligen Reformprozess im wissenschaftlichen Arbeitsfeld zur Verfügung zu stellen: die „Charta“ lässt absichtlich genügend Interpretationsspielraum für die nationale und institutionelle Umsetzung. Auf europäischer Ebene wird derzeit als Weiterentwicklung die Einführung eines „Charter-Label“ diskutiert. Es geht um den Prozess der ständigen Verbesserung, der auch von einem transparenten Monitoring begleitet wird. Forschungseinrichtungen sollten bekannt geben, wie sie die Prinzipien der „Charta für Forscher“ in der Praxis umsetzen. „Von einer europäischen Forschungspolitik zu sprechen macht nur dann Sinn, wenn wir die Forschungsagenden vergleichbar gestalten und alle an einem Strang ziehen, das bedeutet nicht nur bessere Karriereperspektiven für die ForscherInnen, sondern auch Wettbewerbschancen für Österreich“, streicht Bundesminister Johannes Hahn die europäische Dimension heraus. In diesem Sinne soll die „Charta für Forscher“ auch verstanden werden. Ziel ist, die Attraktivität des Europäischen Forschungsraums im globalen Wettbewerb erhöhen und Mobilität zu unterstützen: ForscherInnen sollen sich bei einem Ortswechsel innerhalb Europas für eine Forschungseinrichtung entscheiden können, die sich aktiv für bessere Bedingungen einsetzt und eingerostete Strukturen hinterfragt. Erklärung: Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Anhand von Beispielen wird lediglich auf die Entwicklung der letzten drei Jahre eingegangen. Insofern darf diese Aufstellung auch nicht als „Ranking“ verstanden werden. Vielmehr wird Fortschritt hervorgehoben und auf Verbesserungsbedarf hingewiesen. Die Aufstellung soll Universitäten bzw. Förderinstitutionen dazu anregen, die Umsetzung der Prinzipien von Charta und Verhaltenskodex weiter voranzutreiben. |