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Geschrieben von Wolfgang Eppenschwandtner
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Sonntag, 24. Feber 2008 |
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Der Wissenschaftsrat besteht aus 11 stimmberechtigten Mitgliedern, er wird unterstützt durch ein Büro von vier Personen. Seine Aufgaben umfassen die Beratung des Bundesministeriums (BMWF), des Nationalrats und der Universitäten in Fragen der Wissenschaftspolitik und der Kunst, sowie Beobachtung, Analyse und Ausarbeitung von Empfehlungen zum österreichischen Universitäts- und Wissenschaftssystem. In einer Empfehlung zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in Österreich (25.05.2007) empfiehlt der Wissenschaftsrat die „Einrichtung von Graduiertenkollegs (Doctoral Schools, Research Schools) “ wobei „neben den strukturierten Formen von Doktoratsstudien [..] auch weiterhin individuelle Doktoratsstudien“ möglich sein sollen, allerdings mit „qualitätssichernden Auswahl- und Zulassungsverfahren, einer verantwortliche Betreuung und einer kompetenten Beurteilung“.
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