|
Warum muß ich fürs Doktorat Studiengebühr zahlen,insbesondere wenn ich dafür keine Leistung bekomme? |
|
Geschrieben von ÖH Doktorat
|
|
Samstag, 10. Dezember 2005 |
|
Diese Frage kannst du gleich an
Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, du musst Javascript aktivieren, damit du sie sehen kannst
stellen. Allerdings gibt es Fälle, in denen die Studiengebühr rückerstattet wird: - An der Universität Wien wird der Studienbeitrag allen rückerstattet, die im Angestelltenverhältnis mit der Universität stehen.
- Universitätsspezifisch unterschiedlich ist die Beurlaubung vom Studium geregelt. Beurlaubung bedeutet, dass man weiterhin zugelassen ist, aber keine Prüfungen machen kann; die Studiengebühr wird erlassen. Schwangerschaft ist beispielsweise ein anerkannter Grund für eine Beurlaubung.
- Je nach Universität kann die Studiengebühr auch bei einem längeren Auslandsaufenthalt im Rahmen eines Mobilitätsprogramms rückerstattet werden.
In der Praxis muss man allerdings im Doktorat meist nicht durchgehend inskribiert sein. Zu beachten ist jedoch, dass man bei Unterbrechung der Inskription gegebenenfalls in einen neuen Studienplan überwechseln muss. Unter gewissen Bedingungen können Studiengebühren von der Steuer abgesetzt werden. Siehe: http://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/
|