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Geschrieben von Stephan Kurz
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Donnerstag, 22. Dezember 2005 |
UG 2002 bezeichnet das Universitätsgesetz 2002, das die vorher gültigen Gesetze betreffend die österreichischen Universitäten, also vorderhand das Universitäts-Studiengesetz (UniStG 1997) und das Universitätsorganisationsgesetz (UOG 1993) mit 1. Jänner 2004 abgelöst hat. Das UG 2002 ist seither das maßgebliche Gesetz für die österreichische Universitätslandschaft. Es regelt unter anderem Organisations- und Studienrecht sowie das Personalrecht.
Viele Details, die vorher gesetzlich geregelt waren, obliegen seit dem Inkrafttreten des UG 2002 den Universitäten direkt ("autonome Universitäten", zuvor in der Diskussion gehandelt als "Vollrechtsfähigkeit").
Das Universitätsgesetz 2002 ist unter ug.manz.at online abzurufen.
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