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Studienvertretung für das Doktoratsstudium
Geschrieben von ÖH Doktorat   
Mittwoch, 21. Dezember 2005

Die Studienvertretung für das Doktoratsstudium ist die gesetzliche Interessensvertretung für Doktoratsstudierende auf Universitäts- beziehungsweise Fakultätsebene. Je nach Anzahl der Doktoratsstudierenden der Universität/Fakultät werden alle zwei Jahre bei den ÖH-Wahlen in Personenwahl 3 bis 5 StudienvertreterInnen für das Doktoratsstudium gewählt.

In Österreich ist das Doktorat als Studium eingerichtet, das Hochschülerschaftsgesetz regelt die Einführung von Studienvertretungen; in HSG § 17. (1) werden explizit Doktoratsstudien erwähnt: „Für jedes ordentliche Studium, insbesondere auch für Lehramts- und Doktoratsstudien, ist eine Studienvertretung einzurichten.

Leider wurde nicht an allen Universitäten eine eigene Vertretung für Doktoratsstudierende eingerichtet, teils weil sich nicht genügend interessierte Leute gefunden haben bzw. die Aufgaben von der Universitätsvertretung (oft nur formal) übernommen werden.

Die Doktoratsstudienvertretungen in Österreich sind auf der Seite Standorte aufgelistet.

Es werden laufend MitarbeiterInnen für die Studienvertretungen gesucht. Siehe mitmachen

Die gesetzlichen Aufgaben einer Studienvertretung sind (HSG §18):

  • Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich;
  • Nominierung der von der Universitätsvertretung in die Kollegialorgane gemäß § 25 Abs. 8 Z 1 bis 3 Universitätsgesetz 2002 zu entsendenden Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter nach Maßgabe der Satzung;
  • Verfügung über das der Studienvertretung zugewiesene Budget;
  • Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.

 
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